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Wer Liquid dampft und in den Urlaub fliegt, möchte natürlich auf seine geliebte E-Zigarette nicht verzichten. Aber wie ist das eigentlich am Airport im aufgegebenen Gepäck und dann später im Flieger selbst: Darf man am Airport und im Flugzeug dampfen und Liquids einfach so mitführen? In diesem Beitrag geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen.

Dampfen an deutschen Flughäfen

Liquid und E-Zigaretten im Flugzeug: Bevor es losgeht, muss man erst einmal einchecken und anschließend durch die Sicherheitskontrolle. Im schlimmsten Fall hat der Flug auch noch Verspätung. Vielen hilft an dieser Stelle der genüssliche Zug an der E-Zigarette, um die Nerven zu beruhigen und sich die Zeit bis zum Abflug ein wenig zu “verdampfen”. Aber darf man eigentlich überall am Flughafen E-Zigarette rauchen? Die nicht ganz eindeutige Antwort: Es kommt drauf an.

An den meisten deutschen Airports ist das Dampfen dem Rauchen gleichgestellt. Heißt: Wer dampfen will, muss das in einer speziellen Raucher-Lounge bzw. Raucherkabine machen. Solche Rückzugsorte gibt es mittlerweile an den meisten großen internationalen Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik. An manchen Airports (z. B. München und Köln/Bonn) wurde das Dampfen in der Vergangenheit jedoch auch außerhalb der Raucherbereiche gestattet. Allerdings sollte man sich vor Ort über die Hausordnung informieren und/oder direkt am Informationsschalter nachfragen.

Mit Liquids & E-Zigarette durch die Sicherheitskontrolle

Die nächste Hürde ist die Sicherheitskontrolle, schließlich handelt es sich bei Liquids um Flüssigkeiten. Wie bei allen anderen Flüssigkeiten im Handgepäck, gilt auch für E-Liquids [1]:

  • Nur Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 ml dürfen diese mit der e Zigarette ins Handgepäck.
  • Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel (Zipper) verpackt sein.
  • Pro Fluggast darf nur ein 1-Liter-Beutel mitgeführt werden.
  • Alle weiteren Flüssigkeiten müssen über das aufzugebende Gepäck transportiert werden.

Tipp: Der durchsichtige Kunststoffbeutel mit den Liquid Flaschen sollte bei der Sicherheitskontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden. Zudem muss die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe deutlich zu sehen sein. Es empfiehlt sich also, die Liquids im Originalfläschchen aufzubewahren und nicht in andere Behälter umzufüllen.

E-Zigarette im Flugzeug

Liquid und E-Zigaretten im Flugzeug: Ob der Gebrauch einer E-Zigarette im Flieger geduldet wird, hängt von der Airline ab. Statt heimlich zu dampfen, sollten Passagiere deshalb vorab die Stewards oder Stewardessen fragen, was das “Hausrecht” in diesem Fall vorsieht. Zwar sieht dieses Hausrecht das Dampfen im Flugzeug bei kaum einer Airline vor, doch mitführen darf man die E-Zigarette nicht nur, man muss es sogar. Im Aufgabegepäck dürfen E-Zigaretten gemäß einer Regelung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation erst gar nicht transportiert werden [2]. Der Beschluss basiert auf einem Fall, bei dem Lithium Ionen Akkus von E-Zigaretten einen Brand im Flugzeug ausgelöst hatten. Diese Regelung gilt übrigens auch für alle anderen mit einem Akku betriebenen Elektrogeräte.

Im Ausland

Führt der Flug ins Ausland, sind weitere gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Innerhalb der Europäischen Union gilt seit Veröffentlichung der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU mehr oder weniger das gleiche Recht. In vielen Nicht-EU-Ländern sieht das Ganze jedoch anders aus: In Argentinien herrscht beispielsweise seit 2011 ein umfassendes Verbot für den Verkauf und Import von E-Zigaretten und Liquids. Ähnlich sieht es in Brasilien aus.

In Australien sind E-Zigaretten zwar erlaubt; allerdings nur, um nikotinfreie Liquids zu verdampfen. Um Nikotin dampfen zu können, braucht es nicht nur einen eigenen mitgebrachten Vorrat, sondern zudem eine medizinische Ausnahmegenehmigung. Die australischen Behörden betonen, dass schon der Import kleiner Mengen nikotinhaltiger Liquids ohne entsprechende Genehmigung illegal ist [3].

In Katar und Singapur sollte man sich auf keinen Fall mit einer E-Zigarette erwischen lassen, es drohen empfindliche Strafen mit hohen Bußgeldern [4]. In Taiwan und Thailand werden Dampfer zwar nicht bestraft, der Import und Verkauf von E-Zigaretten und Liquids ist allerdings nicht gestattet. Auch in Malaysia herrscht mittlerweile ein Verkaufsverbot für E-Zigaretten. Probleme bei der Einreise und dem Eigengebrauch von Liquids und Verdampfern scheint es allerdings bisher nicht zu geben [5].

Checkliste vor dem Flugantritt

1) Über gesetzliche Bestimmungen im Urlaubs-/Einreiseland informieren

2) Adapter für Netzstecker im Ausland einstecken (falls benötigt)

2) Liquids in transparenten Plastikbeutel verpacken

2) größere Mengen Liquids als Gepäck aufgeben

3) E-Zigarette ausschalten und im Handgepäck verstauen

Hier noch ein Video das das Thema “Dampfen im Flieger” behandelt.


Quellen & Verweise:

[1]https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/was-darf-ich-mitnehmen_node.html

[2] https://www.icao.int/Newsroom/Pages/ICAO-Confirms-New-E-Cigarette-Restrictions.aspx

[3] https://www.quit.org.au/resources/policy-advocacy/policy/e-cigarettes/

[4] https://www.tobaccocontrollaws.org/files/live/Qatar/Qatar%20-%20Customs%20Circ.%20No.%203_2013.pdf

[5] https://www.ibtimes.com/malaysian-states-ban-e-cigarette-sales-regulate-popular-vape-industry-2276270

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