Studien zur Abhängigkeit von Nikotin

Mach Nikotin abhängig?

Seit dem 20.Mai 2016 ist die TPD2 (Tabakproduktrichtlinie) in deutsches Recht gewandelt worden und damit Gesetz. Der Gesetzgeber verlangt nun neben diversen Sicherheitshinweisen zur Lagerung, Verwendung und Anwendung, nun auch weitere Sicherheitsinformationen für Verbraucher.

Ab November 2016 sind e-Liquid Hersteller ebenso verpflichtet wie Tabakproduzenten, auf ihren Verpackungen einen Warnhinweis anzubringen. Dieser lautet: “Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht”. Doch was steckt dahinter? Ein wirklich begründetet Hinweis, zum Schutze des Verbrauchers oder nur heiße Luft?

Diverse Studien jedenfalls, belegen das Gegenteil, bzw. laufen nicht konform mit dieser Aussage – aber Warum? Wissenschaftler stützen sich auf bereits länger recherchierte Studien die belegen, dass nur Nikotin eben nicht ausreicht, um Abhängigkeit zu erzeugen. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse (D.Nutt et.al 2007, Beluzzi et.al 2005, Rose/Corrigall 1997)  weisen  darauf hin, dass das Suchpotential von Nikotin in Kombination mit den im Tabak enthaltenen Stoffen oder Zusatzstoffen, sehr stark ist; als alleiniger Stoff Nikotin jedoch ein durchaus vorhandenes, aber vergleichsweise sehr schwaches Suchpotential aufweist.

Es liegen – entgegen den gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweis auf der Packung, im Grunde keine besonders starken Suchterzeugenden Hinweise vor.

egogreen® e-Liquids wird dieser Gesetzgebung allerdings nachkommen und neben dem Beipackzettel auch seine Verpackungen dahingehend ändern, um eine Konformität mit aktueller Gesetzeslage herzustellen.

 

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