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Richtlinien des europäischen Parlamentes bezüglich Aufmachung, Verkauf von Tabakerzeugnissen & verwandten Erzeugnissen

Mit der Einführung der E-Zigarette im Jahr 2007 wurde der Beginn einer möglichen Marktrevolution im Tabakbereich eingeläutet. Die Tabakrichtlinie (TRL) der EU im April dieses Jahres könnte die Revolution bremsen, da sie die Herstellung, den Vertrieb sowie die Eigenschaften der E-Zigarette stark einschränkt. Diesem Faktum liegt sehr wahrscheinlich der Versuch der Gleichstellung der E-Zigarette mit einem Tabakerzeugnis zu Grunde – dabei ist dieser Vergleich so nicht ganz richtig.

 

Vor- und Nachteile für den Konsumenten

Die neue TRL würde den Konsum von E-Zigaretten bei entsprechender Durchsetzung stark einschränken, insbesondere deshalb, weil die Hersteller neuen Richtlinien bezüglich der Meldepflicht von Produkten oder Teilprodukten der Sparte „E-Zigarette“ sowie den Gestaltungsmerkmalen der Packung und der Produktion, der Bauweise und den Inhaltsstoffen der E-Zigarette unterliegen würden (Warnhinweise, Beipackzettel, Nachverfolgbarkeit, usw.).

Konkret würde die Umsetzung der Richtlinie bedeuten, dass Konsumenten in der EU nunmehr keine Menthol-E-Zigaretten oder E-Zigaretten mit anderem Geschmack kaufen könnten. Außerdem würde durch die Gebühren, die bei der Produktmeldung der Hersteller an die Mitgliedsstaaten anfallen, sowie durch den stark erhöhten Aufwand bezüglich der Produktion und dem Vertrieb der E-Zigarette, der Kaufpreis für die E-Zigarette steigen. Dies beträfe auch die Nachfüllkartuschen.

Ein Vorteil der Richtlinie für den Konsument wäre dem hingegen die stärkere Kontrolle, sodass die von den Inhaltsstoffen abhängige Frage, ob die E-Zigarette wirklich so viel gesünder ist als die herkömmliche Zigarette, mit Sicherheit geklärt wäre.

 

Wie würde sich die Richtlinie konkret auf die E-Zigaretten Industrie auswirken?

Die Richtlinie würde primär die Produktion der E-Zigarette einschränken, weil in Zukunft die Konzentration und Auswahl der Inhaltsstoffe gesetzlich geregelt werden würden. Sollte die Richtlinie durchgesetzt werden, dürfen E-Zigaretten beispielsweise keine sogenannten charakteristischen Aromen enthalten, die Menthol-E-Zigarette würde demnach der Vergangenheit angehören.

Auch dürften viele weitere E-Zigaretten mit tabakfremden Geruch oder Geschmack nicht mehr verkauft und produziert werden, ebenso wären E-Zigaretten mit Vitaminen oder anderen Stoffen, die den Genuss des Nikotins auf irgendeine Weise verbessern oder den Einstieg in den Konsum erleichtern, verboten.

Außerdem darf der Nikotingehalt der Flüssigkeit die Marke 20 Milligramm pro Milliliter nicht überschreiten. Hinzu kommt, dass jegliche Fremdstoffe außer Nikotin, insbesondere wenn irgendeine gesundheitsschädliche, suchtfördernde sowie stimulierende Funktion haben, nicht enthalten sein dürfen. Geringe Mengen sind nur zulässig, wenn sie produktionstechnisch nicht zu vermeiden sind. Mit der Regelung könnten demnach auch E-Zigaretten bzw. Verdampfer ohne Nikotin indirekt verboten werden.

Die Hersteller oder Importeure müssten ihre Produkte, wenn sie am Markt in der EU teilnehmen möchten, umfangreich deklarieren und diese Deklaration dem Mitgliedsstaat zukommen lassen. Für diese Meldung fallen entsprechende Gebühren an. Außerdem wird die Deklaration, die unter anderem Informationen wie den Herstellungsprozess, die Inhaltsstoffe und viele weitere Produkt- und Firmendetails enthält, für alle zugänglich gemacht – die Verantwortung hierfür übernimmt der jeweilige Mitgliedsstaat, welcher zudem beachten muss, dass Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen gehütet werden.

Sekundär wird neben den Inhaltsstoffen auch die Bauweise der E-Zigarette beschränkt: Die E-Zigarette, insbesondere ihre Kartusche, muss bruchfest und robust sein, um den Inhalt vor Kindern zu schützen. Außerdem muss die E-Zigarette das Nikotin gleichmäßig abgeben. Die maximale Größe der Nachfüllbehälter würde auf 10 Milliliter beschränkt, die der Kartuschen sogar auf nur 2 Milliliter.

Diese vielen Vorgaben erschweren den Produktionsprozess der E-Zigarette und insbesondere den des Verdampfungsfluids – die E-Zigarette wird dementsprechend teurer. Die Entwicklungskosten sind nicht abhängig von der Produktionsmenge, ebenso nicht die erhobenen Meldegebühren. Außerdem sind die Einkaufskosten des Unternehmens bei steigendem Produktionsvolumen sogar geringer.

Daraus lässt sich ableiten, dass kleine Unternehmen mit dieser Richtlinie mehr oder weniger schwerwiegende, finanzielle Probleme bekommen werden, die in vielen Fällen existenzbedrohende Auswirkungen haben.

 

Für Unternehmer und Konsumenten gibt es Hoffnung: Britisches Unternehmen geht gegen TRL vor

Das britische E-Zigaretten-Unternehmen Totally Wicked hat erfolgreich rechtliche Schritte gegen den in der TRL enthaltenen Absatz 20 (Elektronische Zigaretten) eingeleitet und beim Royal Court of Justice in London Richter Green dazu bewegt, beim Europäischen Gerichthof einen Vorabentscheid zu erwirken. Der Meinung von Totally Wicked nach habe die E-Zigarette dieselbe gesellschaftliche Wirkung, die ihre Kunden auch von der herkömmlichen Zigarette her schätzen, ohne dabei dieselben gesundheitlichen Risiken zu bergen, denn die E-Zigarette enthält fast nur reines Nikotin.

Der Ausstieg aus dem gesundheitsschädlichen „Rauchen“ im wörtlichen Sinne werde durch die E-Zigarette erleichtert, während die positiven sozialen und entspannenden Effekte erhalten bleiben.

 

Bessere Rahmenbedingungen für die E-Zigaretten Industrie

Die Beachtung der gesellschaftlichen Aspekte hat bei der TRL augenscheinlich keinerlei Bedeutung erfahren, ebenso wie das Faktum, dass die E-Zigarette den Ausstieg aus dem Rauchen erleichtert und im wahrsten Sinne des Wortes eine gesunde Alternative ist. Eventuell kann man unter Berücksichtigung dieser Aspekte neue Grundsätze formulieren, die die E-Zigaretten Industrie nicht derart einschränkt.

Denn anders als bei der Zigarette, die durch Verbrennung konsumiert wird und damit eine Vielzahl schädlicher Stoffe enthält, wird das Nikotin bei der E-Zigarette über einen Verdampfer konsumiert. Der Konsument kann damit viel gesünder die gesellschaftlichen Vorteile der Zigarette genießen.

 

Bildquellen:

http://pixabay.com/de/paragraf-anwalt-mensch-person-67401/ – Fotograf Gerd Altmann

http://pixabay.com/de/justiz-gericht-hammer-auktion-510742/ – Fotograf succo

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