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Der Verkauf von E-Liquids nach Österreich ist verboten: Die Tabakproduktrichtlinie 2 (TPD2) hat in Deutschland im vergangenen Jahr für mächtig Wirbel gesorgt. Dennoch ist der Versandhandel mit E-Zigaretten und E-Liquids bei uns nach wie vor möglich und völlig legal. Anders sieht es allerdings bei unseren Nachbarn in Österreich aus. Welche Gesetze dort greifen, haben wir einmal zusammengestellt.

Verkauf von E-Liquids nach Österreich verboten

Verkauf von E-Liquids nach Österreich: Anders als das deutsche Tabakgesetz verbietet das österreichische den Versandhandel mit Tabakprodukten rigoros. In § 1 heißt es dort:

„Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen (…) sowie von verwandten Erzeugnissen (…) ist verboten.“

Als Tabakerzeugnis gilt laut österreichischem Bundesgesetz „jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht“ (§ 1). Auch E-Zigaretten und E-Liquids sind davon betroffen, denn sie werden als „verwandtes Erzeugnis“ deklariert (§ 1e).

Dieses Verbot gilt nicht nur für den Versand innerhalb Österreichs, sondern auch aus dem Ausland. Deutsche Onlinehändler dürfen also keine E-Zigaretten oder andere Tabakprodukte nach Österreich verkaufen.

Werbeverbot für Tabakerzeugnisse

Ebenso wie in Deutschland dürfen bei unseren Nachbarn keine Tabakprodukte sowie verwandte Erzeugnisse beworben werden:
Laut § 11 (1) des Tabakgesetzes sind „Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (…) verboten“.

Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf Print- oder TV-Werbung, sondern umfasst auch Werbung im Internet – egal, ob es sich dabei um Banner, Google AdWords o.ä. handelt.

Harte Strafen bei Nichteinhaltung des Versand- und Werbeverbots

Verstöße gegen das Versand- oder Werbeverbot können drastische Konsequenzen nach sich ziehen: Onlinehändler begehen damit eine sogenannte „Verwaltungsübertretung“, die „mit Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro“ geahndet wird (§ 14 (1)). Zudem werden die entsprechenden Tabakprodukte eingezogen und vernichtet. Der Onlinehändler muss für die dabei entstehenden Kosten ebenfalls aufkommen.

Fazit

Deutschen Händlern, die online E-Liquids oder E-Zigaretten vertreiben, bleibt der österreichische Markt durch die strenge Gesetzgebung verschlossen. Wer seine Produkte international vertreiben möchte, muss vorab deshalb stets genau prüfen, ob ein solcher Handel im Zielland erlaubt ist oder dort gegen nationales Recht verstößt.

Bildquelle:
Waving Austrian national flag on natural sky – © Razvan Iosif / shutterstock.com

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