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Der besondere Kick: e-Liquids mit Koffein

Dass die E-Zigarette nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Vorteile gegenüber herkömmlichen Tabakprodukten bietet, ist längst kein Geheimnis mehr. Die Aromenvielfalt ist gigantisch (sogar ziemlich abgefahrene Sorten sind erhältlich) und eine große Auswahl an Nikotinstärken ist bei den Liquids ebenfalls vorhanden. Wer komplett auf Nikotin verzichten will, der kann außerdem auf nikotinfreie Liquids zurückgreifen. Weil die Haptik einer herkömmlichen Tabakzigarette hier trotzdem gegeben ist, nutzen viele Dampfer solche e-Liquids dazu, der eigenen Nikotinsucht endlich den Kampf anzusagen. Doch Eines fehlt den meisten Konsumente zu Beginn: der Kick beim Zug an der elektronischen Zigarette. Abhilfe schafften hier in der Vergangenheit Liquids mit Koffein, einem eigentlich unbedenklichen Ersatzstoff, der das Gefühl von Nikotin beim Inhalieren imitierte.

Der Zusatzstoff wurde jedoch mit der im Mai 2017 in Kraft getretenen Tabakproduktrichtlinie 2 (kurz: TPD2) in Verbindung mit e-Liquids verboten. Der Abverkauf dieser Gemische ist nach dem 20.05.2017 strafbar und wird mit hohen Bußgeldern belegt.

Koffeinhaltige e-Liquids zur Rauchentwöhnung

Koffein ist der Wachmacher in Kaffee, Energydrinks und Co. Selbst Tee und Kakao enthalten den in isolierter Form weißen, kristallinen Stoff. Anders als Nikotin macht Koffein aber nicht wirklich abhängig. Dennoch gilt: Konsumiert man sehr hohe Dosen Koffein, braucht man mit der Zeit immer mehr, um den gewünschten Wachmacher-Effekt zu erleben. Ein gewisser Gewöhnungseffekt lässt sich also nicht leugnen.

In e-Liquids sorgt Koffein allerdings nicht für eine gesteigerte Konzentration und Wachheit, sondern lediglich für den berühmten “Flash”, den man beim Zug an einer nikotinhaltigen (E)-Zigarette bekommt. Ebenso wie das Nervengift Nikotin löst das Genussmittel Koffein nämlich einen leichten Druck auf den Bronchien aus, der von (ehemaligen) Rauchern gewünscht wird.

Koffein zwar weniger stark reguliert als Nikotin, dennoch gesetzlich verboten
Weil nikotinhaltige Produkte unter das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) der Bundesrepublik fallen [1], ist der Stoff sehr stark reguliert – mal ganz abgesehen von den negativen gesundheitlichen Auswirkungen, die das Nervengift auf den menschlichen Körper hat. Koffein ist hingegen als Zusatzstoff in Lebensmitteln zugelassen und weniger stark kontrolliert. Dennoch ist Koffein in e-Liquids gesetzlich verboten. Weil nikotinfreie Verbrauchsflüssigkeiten aber (noch) nicht unter das Tabakgesetz fallen, sind nikotinfreie Liquids derzeit ohne Registrierung und besondere Warnhinweise im freien Handel erhältlich.

Überdosierungen mit Koffein e-Liquids nicht möglich

Da Koffein durchaus Nebenwirkungen besitzt, ist die Frage nach einer Überdosierung durch Liquids durchaus berechtigt – die Sorge allerdings nicht.

Mögliche Nebenwirkungen von zu viel Koffein sind [2]:

  • beschleunigter Herzschlag
  • Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Schwindel & Kopfschmerzen
  • Nervosität
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Schläfrigkeit
  • Reizbarkeit

Zwar betrug der Koffeingehalt in fertig gemischten Liquids oft bis zu 24 mg/ml, doch beim Inhalieren des Dampfes wurde bei Weitem nicht so viel Koffein aufgenommen wie es beim Trinken von koffeinhaltigen Getränken der Fall ist. Zudem brauchte es einen entsprechend hohen Koffeingehalt in Liquids, damit der gewünschte Druck auf den Bronchien überhaupt spürbar wurde.

Die Koffeinaufnahme beim Dampfen mit koffeinhaltigen Liquids ist sogar so gering, dass man überhaupt keinen Effekt verspürt, der für gewöhnlich mit Koffein in Verbindung gebracht wird. Hier ging es tatsächlich “ausschließlich” um den Kick beim Inhalieren bzw. Ausatmen. Das Dampfen von Koffein-Liquids sorgte also auch am späteren Abend nicht für schlaflose Nächte oder zittrige Hände.

Die Entdeckung des Koffeins

Nachdem der große Dichterfürst & Philosoph Johann Wolfgang von Goethe die Untersuchung von Kaffeebohnen auf deren anregende Substanz hin initiierte, gelang es dem Apotheker und Chemiker Friedlieb Ferdinand Runge im Jahr 1819 erstmals, reines Koffein (Coffein) zu isolieren.

Positive Erfahrungen mit Koffein-Liquids in der Dampfergemeinde

Durchforstet man das Internet nach Erfahrungsberichten zu Koffein-Liquids, fällt das Feedback durchweg recht positiv aus. Vor allem in beliebten Dampfer-Foren wird das Thema schon seit Jahren rege diskutiert. Besonders geschätzt wurde, dass Koffein beim Dampfen kein Kratzen im Hals auslöst. Beim Konsum koffeinhaltigen Liquids setzte der “Flash” stattdessen sanfter, und vor allem erst beim Ausatmen des Dampfes ein.

Koffein war ein Geschmacksverstärker der Aromen

  Weil Koffein in Liquids auch als Geschmacksträger fungierte, benötigten die Mischungen für die gleiche Geschmacksexplosion weniger Aroma, als e-Liquids ohne Koffein. Die Aromenvielfalt reichten genau wie bei koffeinfreien Liquids von Kaffeegeschmack bis zu fruchtigen Geschmacksrichtungen wie Papaya, Passionsfrucht und Granatapfel. Für Schleckermäulchen hatten Hersteller auch süße e-Liquid-Geschmacksrichtungen im Programm gehabt.

Koffein-Liquids selber mischen

Zwar kann man sich sein koffeinhaltiges Liquid mit einer entsprechenden Basis auch selber mischen (das ist selbstverständlich erlaubt), doch bei der Dosierung ist Vorsicht geboten. Nicht etwa wegen möglicher gesundheitlicher Auswirkungen, sondern vor allem weil die Löslichkeit von Koffein beschränkt ist. In Glycerin löst sich Koffein darüber hinaus so gut wie überhaupt nicht. Zeitgleich braucht man aber auch eine gewisse Menge des Stoffes, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Beim Selbermischen müsste man also auf die anderen Liquid-Inhaltsstoffe wie Propylenglykol und Wasser setzen.

Quellen & Verweise

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/

[2] https://www.netdoktor.de/ernaehrung/koffein/

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